Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mentosoryco – Inhaberin Ricarda Remta (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Gegenstand des Vertrages sind Beratungsleistungen, die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GBpsych), Führungskräftecoaching, Schulungen sowie Organisationsentwicklung.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Mentosoryco die Anfrage des Kunden durch ein individuelles Angebot bestätigt und der Kunde dieses (z. B. per E-Mail oder Unterschrift) annimmt.

3. Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf Basis der im individuellen Angebot festgelegten Parameter.

(2) Bei der GBpsych stellt der Auftragnehmer wissenschaftlich validierte Instrumente zur Verfügung und erstellt eine Auswertung nach den Leitlinien der GDA.

(3) Der Auftragnehmer schuldet eine qualifizierte Dienstleistung, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg (z. B. eine garantierte Senkung des Krankenstandes).

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen und Daten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden.

(2) Bei Mitarbeiterbefragungen ist der Auftraggeber für die interne Information der Belegschaft verantwortlich, um eine repräsentative Teilnahmequote zu ermöglichen.

5. Honorar und Zahlungsbedingungen

1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell:

  • 50 % der Auftragssumme als Anzahlung bei Projektstart (Rechnungsstellung nach Vertragsschluss).
  • 50 % der Auftragssumme nach Abschluss der vereinbarten Leistung (z. B. Übergabe des Ergebnisberichts).

(3) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

(4) Reisekosten werden ab einer Entfernung von 20 km (ab Standort Fürstenfeldbruck) mit 0,70 €/km sowie ggf. anfallenden Übernachtungskosten gesondert berechnet.

(5) Bei jedem Mahnungslauf werden Gebühren i.H.v. 5,00 EUR (Mahngebühren) fällig.

6. Absage und Stornierungsregelungen

(1) Bereits vereinbarte Termine für Coachings oder Workshops können bis zu 14 Tage vor dem Termin kostenfrei verschoben werden.

(2) Bei einer Absage zwischen 13 und 7 Tagen vor dem Termin werden 50 % des Honorars fällig.

(3) Bei einer Absage weniger als 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das volle Honorar (100 %) berechnet.

7. Datenschutz und Annonymität

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO.

(2) Der Auftragnehmer garantiert bei Mitarbeiterbefragungen die Anonymität der Teilnehmer. Einzelauswertungen werden erst ab einer Gruppengröße von mindestens 5 Personen erstellt.

(3) Ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

8. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die Summe des Projekthonorars gedeckelt. (3) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die finale rechtliche Prüfung von Maßnahmen obliegt dem Auftraggeber.

9. Urheberrecht

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Konzepte und Auswertungen bleiben dessen geistiges Eigentum. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch.

10. Referenznennung

(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass Mentosoryco seinen Firmennamen und -logo in elektronischer Form als Referenzkunde nennt. Der Auftraggeber kann die Einwilligung mit einer einfachen E-Mail widerrufen und eine sofortige Entfernung der Referenz-Nennung verlangen

11. Erfüllungsort / Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deuschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürstenfeldbruck.

12. Schlussbestimmungen / Sonstiges

(1) Bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände oder höherer Gewalt ist Mentosoryco berechtigt, den erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder vom Auftrag ersatzlos ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu gehören alle Umstände, beispielsweise Feuer, Streik, Aussperrung, kriegerische Ereignisse, staatliche Eingriffe, Naturkatastrophen, Sabotage, etc. welche die vereinbarte Leistung zeitweise oder dauernd erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall einer Pandemie, die sich wirtschaftlich oder rechtlich auf die Durchführbarkeit der Auftragserfüllung durch Mentosoryco maßgeblich auswirkt, beispielsweise behördliche Anordnungen, Quarantäne, Arbeitsunfähigkeit, etc. Bei Eintritt und Kenntnisnahme der vorgenannten Ereignisse verpflichten sich die Vertragsparteien zur gegenseitigen Information. 

(2) Mentosoryco und der Auftraggeber versuchen die Sicherstellung der Auftragserfüllung unter Berücksichtigung aller zumutbaren technischen und wirtschaftlichen Mittel. Schadenersatzansprüche zur Vertragserfüllung gegenüber Mentosoryco werden ausgeschlossen. Bei Anhalten der außergewöhnlichen Umstände oder höherer Gewalt von mehr als 6 Monaten hat der Auftraggeber und Mentosoryco das Recht, den Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu kündigen.

(3) Sämtliche Beanstandungen teilt der Auftraggeber unverzüglich Mentosoryco mit. Zeigt der Auftraggeber Mängel nicht innerhalb von fünf Tagen nach Entstehen des die Reklamation begründeten Umstandes an, sind sämtliche sich hieraus ergebende Ansprüche ausgeschlossen. Die Vertragsparteien können Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das Zuwarten oder Aufschieben der Geltendmachung von Ansprüchen oder Nichtausübung von Rechten bedeutet keine Verzichtserklärung oder Einwirkung auf den Bestand der Rechte oder einen Verzicht auf die Wahrnehmung von Ansprüchen für künftige Fälle. Alle an den Auftraggeber gerichtete Forderungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass in seinem Besitz stehende, durch ihn kontrollierte oder ihn kontrollierende Organe, Mitarbeiter, Konzerngesellschaften und Beteiligungen nicht mit Handels- und Wirtschaftssanktionen belegt sind oder Gegenstand von Ansprüchen, Verfahren oder Untersuchungen in Bezug auf Sanktionen sind oder waren. Es werden durch den Auftraggeber geeignete Maßnahmen ergriffen, dass etwaig auferlegte Sanktionen eingehalten werden oder dass Mentosoryco nicht gegen Handels- und Wirtschaftssanktionen im Rahmen seiner Aktivitäten verstößt. Der Auftraggeber versichert Mentosoryco, dass keine an Mentosoryco geleisteten Geldflüsse aus Geschäften oder Transaktionen mit Beteiligten herrühren, die mit Sanktionen belegt sind oder auf Handlungen beruhen, die im Widerspruch zu Sanktionen stehen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder diese AGB eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. In diesem Fall haben die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht.